Angebote für Mitglieder
Die ANP ist bestrebt, die Mitglieder auf dem Weg zur Erlangung des Anwalts- oder Notariatspatents bestmöglich zu unterstützen. Aus diesem Grund versucht die ANP den Mitgliedern nützliche Informationen sowie Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Diese Angebote umfassen hilfreiche Informationen zur Praktikumszeit als auch zur Lern- und Prüfungsphase.
Stelleninserate
Anwaltsausbildung
Studium:
Das Masterstudium an der Universität Bern bietet diverse Vorlesungen an, welche der Prüfungsvorbereitung dienen. Dies wären u.a.:
- Internationales Privatrecht
- Internationales Zivilprozessrecht
- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
- Bundessteuerrecht
- Bernisches Steuerrecht
Ferner bietet die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern diverse Vorlesungen im Rahmen der Weiterbildung zur Anwältin bzw. zum Anwalt an, welche ebenfalls von angehenden Anwältinnen und Anwälten besucht werden können. Hervorzuheben sind:
- Bernisches Verwaltungs- und Verfahrensrecht
- Bernisches Staatsrecht
- Praxisbezogenes Repetitorium zum Strafprozessrecht
- Schweizerisches und Bernisches Zivilprozessrecht
- Bernischen Steuerrecht
Anlässlich dieser Veranstaltungen werden unter anderem die letzten absolvierten schriftlichen Prüfungen besprochen.
Der Besuch der Vorlesungen setzt die Immatrikulation an der Universität Bern (Immatrikulation: Weiterbildung zum Anwalt) voraus.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der vorgenannten Vorlesungen.
Praktikum:
Allgemeine Informationen zum Anwaltspraktikum
Um zur Anwaltsprüfung zugelassen zu werden, muss man ein Praktikum von mindestens 18 Monaten absolvieren. Mindestens neun Monate davon sind in einem Anwaltsbüro, mindestens drei Monate davon bei einer Gerichtsbehörde, einer Staatsanwaltschaft, einem Rechtsamt oder Rechtsdienst einer Direktion oder der Staatskanzlei oder bei einem Regierungsstatthalteramt zu absolvieren. Grundsätzlich sind die Praktika im Kanton Bern zu absolvieren. Ausserkantonale Praktika werden nur ausnahmsweise angerechnet.
Vgl. hierzu Art. 3ff. der Anwaltsprüfungsverordnung (APV; BSG 168.221.1). Die APV im Volltext gibt es hier. hier verlinken mit https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/148
Vergesst nicht, dass zur Zulassung zur Anwaltsprüfung ein Besuchsnachweis für folgende Fächer erforderlich ist:
- Rechtsmedizin
- Gerichtliche Psychiatrie
- Kriminologie
- Anwaltsrecht
- Buchhaltungskurs
Das Formular sowie weiter Informationen findet ihr hier. hier verlinken mit https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/themen/anwaltspruefungen/anmeldung-zulassung.html
Prüfungsvorbereitung
Gute Vorbereitung ist die halbe Miete! Nachfolgend möchten wir dir für die sehr intensive Lernphase ein paar Ratschläge geben, welche dir hoffentlich helfen.
Wenn man Juristen, die die Prüfungen bereits hinter sich haben, über ihre Prüfungsvorbereitung befragt, so hört man vor allem eines: „Lernen, lernen, lernen“. Und doch bestätigt sich immer wieder: Die Zeit reicht längst nicht für alles, was man sich vorgenommen hat. Deswegen ist es wichtig, sich gut auf die Lernphase vorzubereiten:
Dauer und Beginn der Lernphase
Gleich vorneweg: Eine Musterlösung bzw. Musterplanung gibt es nicht. Dafür gibt es einfach zu viele verschiedene Lerntypen und Lernmethoden. Das A und O ist es, sich seiner eigenen Lernmethodik bewusst zu werden und die Planung für die Lernphase darauf aufzubauen. Es bringt nichts, sich an Kolleginnen und Kollegen zu orientieren, die sich in vier Monaten auf die Prüfung vorbereitet haben, wenn man selber mehr Zeit benötigt. Dadurch setzt man sich nur unnötig unter Druck. Auf der anderen Seite führt eine zu lange Lernphase dazu, dass man sich in Details verliert und dass man den Stoff des ersten Monats im letzten Monat schon wieder vergessen hat. Grundsätzlich hat sich eine sechsmonatige Lernphase bewährt. Richtet man die Lernphase nach dem Motto „Die Grundlagen sattelfest – Detailwissen nach Bedarf“ aus, kann man mit ruhigem Gewissen an die Prüfung gehen. Wichtig ist sich immer wieder bewusst zu machen, dass die BASICS sitzen müssen.
Lernmaterial
Es hängt stark von Deinem Lerntyp ab, mit welchen Unterlagen Du Dir den Prüfungsstoff aneignest.
Für die schriftlichen Prüfungen ist es unabdingbar, die sog. Motive in den entsprechenden Rechtsgebieten zu kennen, also den Aufbau und die formellen Voraussetzungen von Urteilen zu kennen. Es ist zwar sehr wahrscheinlich, dass du an der Prüfung ein Urteil im entsprechenden Prüfungsfach schreiben musst. Aber mittlerweile werden häufiger mindestens ergänzend Rechtsabklärungen verlangt. Bereite dich auch darauf vor.
Für die Vorbereitung des Urteils empfiehlt sich – wie bereits erwähnt – den Aufbau und die formellen Voraussetzungen von Urteilen zu kennen. Dazu können Urteile der unterschiedlichen Rechtsmittelinstanzen angesehen werden. Das Rechtsgebiet, für welches das Urteil geschrieben werden soll, ist weit gefasst, weshalb sich keine allgemeine Empfehlung machen lässt, welches Lernmaterial verwendet werden kann.
Wir empfehlen dir das materielle Recht insbesondere mit Repetitorien zu lernen. Das reicht. Darin sind die BASICS abgebildet, welche du kennen musst. Orientiere dich für das materielle Recht am Bachelor-Studium.
Die mündlichen Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich. Von Prüfungssession zu Prüfungssession schwärmen unsere Mitglieder aus und machen sich Notizen. Die gesammelten Protokolle sind sehr wertvoll und geben Dir einen Einblick, wie die „Mündlichen“ ablaufen und welcher Examinator wie prüft. Zum Teil werden ähnliche Fragen wie aus den mündlichen Anwaltsprüfungen verwendet. Du findest eine Auswahl an Lernmaterial (inkl. die vorerwähnten Protokolle) in unserem Download-Bereich.
Da bei den Prüfungen Gesetzestexte verwendet werden dürfen, kann es sinnvoll sein, die gängigen Erlasse vorgängig durchzulesen, damit man sich an den Prüfungen schneller zurechtfindet.
Insbesondere für die mündlichen Prüfungen empfiehlt es sich, die aktuelle Rechtsprechung sowie die neu erschienenen Aufsätze zu kennen.
Lerngruppen
Nicht jeder lernt gerne zusammen mit Gleichgesinnten. Eine Lerngruppe bietet aber viele Vorteile, so etwa die Möglichkeit, gelöste Fälle und Fallbeispiele zu besprechen. So ist man gezwungen, sein eigenes Vorgehen bei der Fallbearbeitung und seine Lösungswege zu hinterfragen. Wie gross die Lerngruppe sein soll, ist sehr individuell. Meistens besteht sie aus drei bis vier Personen.
ANP Bern erleichtert Dir die Suche nach einer Lerngruppe: In unserem Forum kannst Du eine neue Lerngruppe gründen oder Dich einer bestehenden Lerngruppen anschliessen, die noch Gleichgesinnte suchen.
Prüfung
Die Anwaltsprüfung ist in Art. 10 ff. Verordnung über die Anwaltsprüfung (APV) geregelt. Die Anwaltsprüfung findet zweimal jährlich statt und kann einmal wiederholt werden.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil einschliesslich eines Probevortrags. Kandidatinnen und Kandidaten, die den schriftlichen Teil bestanden haben, werden zum mündlichen Teil zugelassen. Diesen müssen Sie unmittelbar im Anschluss an den schriftlichen Teil absolvieren.
Der schriftliche Teil umfasst die Abfassung von Urteilen oder Prozessschriften sowie ergänzender Aktennotizen. Sie werden jeweils unter Einschluss des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts in folgenden Fächern geprüft:
- Staats-, Verwaltungs- oder Steuerrecht
- Strafrecht
- nationales und internationales Privatrecht einschliesslich des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts sowie der Schiedsgerichtsbarkeit.
Die schriftlichen Prüfungen dauern im Strafrecht acht Stunden und in den übrigen Fächern je sechs Stunden. Bei der Strafrechtsprüfung steht zusätzlich eine halbe Stunde zur Verpflegung vor Ort zur Verfügung.
Der mündliche Teil besteht aus einem Probevortrag und Prüfungen in den folgenden Fächern:
- bernisches Staats- und Verwaltungsrecht einschliesslich des Verfahrensrechts
- Strafprozessrecht einschliesslich des materiellen Rechts
- nationales und internationales Zivilprozessrecht einschliesslich des nationalen und internationalen Privatrechts, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts und der Schiedsgerichtsbarkeit
- Steuerrecht einschliesslich des Verfahrensrechts.
Der Probevortrag hat einen praktischen Fall aus dem Gebiet des Zivil- oder Strafrechts zum Gegenstand. Die Akten werden den Kandidatinnen und Kandidaten erst am Tag des Probevortrags abgegeben.
Die mündlichen Prüfungen dauern pro Fach 20 Minuten.
Die Redezeit für den Probevortrag beträgt zehn Minuten. Die Vorbereitungszeit für den Probevortrag kann je nach Fall variieren und wird den Kandidatinnen und Kandidaten jeweils mit dem Programm der Probevorträge bekannt gegeben.
Notariatsausbildung
Notariatsausbildung
Studium
Das Masterstudium an der Universität Bern bietet diverse Vorlesungen an, welche der Prüfungsvorbereitung dienen. Dies wären u.a.:
- Erbrecht
- Grundbuchrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Privatrecht
- Internationales Zivilprozessrecht
- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
- Bundessteuerrecht
- Interkantonales Steuerrecht
Im Rahmen der Ausbildung zur Notarin oder zum Notar des Kantons Bern bietet das Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis in einem regelmässigen Turnus folgende Vorlesungen an:
- Bernisches Notariatsrecht
- Notarielle Praxis I
- Notarielle Praxis II
Ferner bietet die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern diverse Vorlesungen im Rahmen der Weiterbildung zur Anwältin bzw. zum Anwalt an, welche ebenfalls von angehenden Notarinnen und Notaren besucht werden können. Hervorzuheben sind:
- Bernisches Verwaltungs- und Verfahrensrecht
- Bernisches Staatsrecht
- Schweizerisches und Bernisches Zivilprozessrecht
- Bernischen Steuerrecht
Der Besuch der Vorlesungen setzt die Immatrikulation an der Universität Bern voraus.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der vorgenannten Vorlesungen. Der Prüfungsstoff für die Notariatsprüfungen und das Wissen für die spätere berufliche Tätigkeit kann auch im Selbststudium angeeignet werden.
Die Vorprüfung im Fach Buchhaltung kann, sofern es zeitlich möglich ist, während dem Bachelor- oder dem Masterstudium abgelegt werden.
Praktikum
Die praktische Ausbildung ist in Art. 4 ff. der Verordnung vom 12.10.2006 über die Notariatsprüfung (NPV; BSG 169.221) geregelt.
Zur praktischen Ausbildung wird zugelassen, wer das juristische Lizentiat oder Masterdiplom einer schweizerischen Hochschule erworben hat. Vor Erhalt des Lizentiats oder Masterdiploms absolvierte Praktika können nicht an die praktische Ausbildung für die Zulassung zur Notariatsprüfung zugelassen werden.
Die praktische Ausbildung dauert 24 Monate. Davon müssen mindestens 18 Monate in einem Notariatsbüro und mindestens drei Monate bei einem Grundbuchamt absolviert werden. Die übrigen drei Monate können beim Handelsregisteramt, bei einem kantonalen Gericht, beim Rechtsdienst einer Direktion der Kantonsverwaltung, bei der Staatskanzlei, bei einem Regierungsstatthalteramt, in einem Notariatsbüro oder bei einem Grundbuchamt absolviert werden.
Je nach Interesse und den beruflichen Vorstellungen ist die praktische Ausbildung sorgfältig zu planen. Die praktische Ausbildung kann je nach Notariatsbüro und Standort desselben (kleineres bzw. grösseres Notariatsbüro mit oder ohne zusammengehöriges Anwaltsbüro; Notariatsbüro in der Stadt oder auf dem Land) stark variieren. Es besteht die Möglichkeit, das Notariatspraktikum in unterschiedlichen Notariatsbüro zu absolvieren.
Bei der praktischen Ausbildung bei einem Grundbuchamt sowie bei allfälligen weiteren kantonalen Behörden kann ebenfalls berücksichtigt werden, wo und in welchen Rechtsgebieten man später vorwiegend praktizieren will.
Prüfungsvorbereitung
Eines ist klar: Das Erarbeiten des Prüfungsstoffs kann Dir niemand abnehmen. Wir möchten Dir aber die intensive Lernphase erleichtern, indem wir Dir ein paar Ratschläge mit auf den Weg geben und Dich mit Lernmaterial versorgen.
Ruhig Blut!
Wenn man Juristen, die die Prüfungen bereits hinter sich haben, über ihre Prüfungsvorbereitung befragt, so hört man vor allem eines: „Lernen, lernen, lernen“. Und doch bestätigt sich immer wieder: Die Zeit reicht längst nicht für alles, was man sich vorgenommen hat. Deswegen ist es wichtig, sich auf die Lernphase vorzubereiten: Eine gute Planung ist die halbe Miete.
Dauer und Beginn der Lernphase
Gleich vorneweg: Eine Musterlösung bzw. Musterplanung gibt es nicht. Dafür gibt es einfach zu viele verschiedene Lerntypen und Lernmethoden. Das A und O ist es, sich seiner eigenen Lernmethodik bewusst zu werden und die Planung für die Lernphase darauf aufzubauen. Es bringt nichts, sich an Kolleginnen und Kollegen zu orientieren, die sich in vier Monaten auf die Prüfung vorbereitet haben, wenn man selber mehr Zeit benötigt. Dadurch setzt man sich nur unnötig unter Druck. Auf der anderen Seite führt eine zu lange Lernphase dazu, dass man sich in Details verliert und dass man den Stoff des ersten Monats im letzten Monat schon wieder vergessen hat. Grundsätzlich hat sich eine sechsmonatige Lernphase bewährt. Richtet man die Lernphase nach dem Motto „Die Grundlagen sattelfest – Detailwissen nach Bedarf“ aus, kann man mit ruhigem Gewissen an die Prüfung gehen.
Lernmaterial
Es hängt stark von Deinem Lerntyp ab, mit welchen Unterlagen Du Dir den Prüfungsstoff aneignest.
Für die schriftlichen Prüfungen ist es unabdingbar, die Musterurkundensammlung (MUSA) des Verband bernischer Notare durchzuarbeiten sowie den Aufbau und die formellen Voraussetzungen von Urteilen zu kennen.
Die zu errichtenden notariellen Urkunden beziehen sich auf einen Sachverhalt, wie er auch später in der praktischen Tätigkeit anzutreffen ist. Es geht u.a. darum, eine oder mehrere öffentliche Urkunden zu errichten und einzureichende Beilagen sowie die Anmeldung an die jeweilige Registerbehörde vorzubereiten. Unerlässlich ist es, ein paar alte schriftliche Prüfungen zu lösen. So erhältst Du ein Gefühl dafür, wie viel Zeit sechs Stunden für Dich bedeuten. Das Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis bietet die Möglichkeit, alte schriftliche Prüfungen unter Prüfungsbedingungen zu lösen.
Für die Vorbereitung des Urteils empfiehlt sich – wie bereits erwähnt – den Aufbau und die formellen Voraussetzungen von Urteilen zu kennen. Dazu können Urteile der unterschiedlichen Rechtsmittelinstanzen angesehen werden. Das Rechtsgebiet, für welches das Urteil geschrieben werden soll, ist weit gefasst, weshalb sich keine allgemeine Empfehlung machen lässt, welches Lernmaterial verwendet werden kann. Hier kann auf die Lernmaterialien der Anwaltskandidatinnen und -kandidaten verwiesen werden.
Die mündlichen Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich. Von Prüfungssession zu Prüfungssession schwärmen unsere Mitglieder aus und machen sich Notizen. Die gesammelten Protokolle sind sehr wertvoll und geben Dir einen Einblick, wie die „Mündlichen“ ablaufen und welcher Examinator wie prüft. Zum Teil werden ähnliche Fragen wie aus den mündlichen Anwaltsprüfungen verwendet. Du findest eine Auswahl an Lernmaterial (inkl. die vorerwähnten Protokolle) in unserem Download-Bereich.
Da bei den Prüfungen Gesetzestexte verwendet werden dürfen, kann es sinnvoll sein, die gängigen Erlasse vorgängig durchzulesen, damit man sich an den Prüfungen schneller zurechtfindet.
Insbesondere für die mündlichen Prüfungen empfiehlt es sich, die aktuelle Rechtsprechung sowie die neu erschienen Aufsätze zu kennen. Die rechtskräftigen Beschwerdeentscheide gegen Verfügungen der Grundbuchämter sowie rechtskräftige Entscheide der Notariatsaufsicht sowie Verwaltungsgerichts- und Bundesgerichtsentscheide in diesem Bereich, sind auf der Website des kantonalen Grundbuchamtes publiziert. Aufsätze zu aktuellen Themen finden sich u.a. im „Der bernische Notar“, in der „Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins“ sowie in der „Schweizerische Zeitschrift für Beurkundungs- und Grundbuchrecht».
Lerngruppen
Nicht jeder lernt gerne zusammen mit Gleichgesinnten. Eine Lerngruppe bietet aber viele Vorteile, so etwa die Möglichkeit, gelöste Fälle und Fallbeispiele zu besprechen. So ist man gezwungen, sein eigenes Vorgehen bei der Fallbearbeitung und seine Lösungswege zu hinterfragen. Wie gross die Lerngruppe sein soll, ist sehr individuell. Meistens besteht sie aus drei bis vier Personen.
ANP Bern erleichtert Dir die Suche nach einer Lerngruppe: In unserem Forum kannst Du eine neue Lerngruppe gründen oder Dich einer bestehenden Lerngruppen anschliessen, die noch Gleichgesinnte suchen.
Prüfung
Die Notariatsprüfung ist in Art. 12 ff. der Verordnung vom 12.10.2006 über die Notariatsprüfung (NPV; BSG 169.221) geregelt. Die Notariatsprüfung finden einmal jährlich statt und kann einmal wiederholt werden.
Die Notariatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftlichen Prüfungen dauern für alle Aufgaben je sechs Stunden und umfassen die Abfassung
- zweier notarieller Urkunden und
- eines Urteils in einer Zivil-, Verwaltungs-, Steuerrechts- oder Strafsache.
Die mündlichen Prüfungen dauern in allen Fächern je 20 Minuten und haben folgende Fächer zum Gegenstand:
- Notariatsrecht und notarielle Geschäfte,
- eheliches Güterrecht, Erbrecht,
- Immobiliarsachenrecht mit Einschluss des Grundbuchrechts,
- bernisches Staats- und Verwaltungsrecht mit Einschluss des Verfahrensrechts,
- Strafprozessrecht mit Einschluss des materiellen Rechts,
- nationales und internationales Zivilprozessrecht mit Einschluss des nationalen und internationalen Privatrechts, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts und der Schiedsgerichtsbarkeit,
- Steuerrecht mit Einschluss des interkantonalen Steuerrechts.
Wer das bernische Anwaltspatent besitzt und dieses nach dem 1. Oktober 2014 erlangt hat, kann für die Notariatsprüfung die Noten der mündlichen Anwaltsprüfungen in den folgenden Fächern je einzeln anrechnen lassen:
- bernisches Staats- und Verwaltungsrecht mit Einschluss des Verfahrensrechts,
- Strafprozessrecht mit Einschluss des materiellen Rechts,
- nationales und internationales Zivilprozessrecht mit Einschluss des nationalen und internationalen Privatrechts, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts und der Schiedsgerichtsbarkeit.
Die Vorprüfung im Fach Buchhaltung erfolgt schriftlich. Die Note wird von der prüfenden Expertin oder vom prüfenden Experten festgesetzt und bildet Bestandteil des Prüfungsergebnisses.
16.01.2022/WES
Lernmaterial
In diesem Downloadbereich findet ihr Lernunterlagen für die Anwalts- sowie Notariatsprüfungen, welche unsere Mitglieder zur Verfügung gestellt haben. Im öffentlich zugänglichen Bereich findet ihr alte Anwalts- und Notariatsprüfungen in den Bereichen Öffentliches Recht und Zivilrecht. In dem nur für ANP-Mitglieder zugänglichen Bereich findet ihr Lernpläne, Übersichten, Motivaufbau, Zusammenfassungen, Lernkarteikarten und vieles mehr in allen Rechtsbereichen, welche unsere Mitglieder im Hinblick auf die Anwaltsprüfungen erstellt haben.
Die Unterlagen wurden von verschiedenen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen werden durch die ANP nur generisch geprüft. Es besteht keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.
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Flyer: Weblaw-Flyer-Jusletter